Ölheizung austauschen: Wann, wenn nicht jetzt?

Ölheizung austauschen durch Wärmepumpe von Kermi
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Achtung: Ab Januar 2021 ersetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die alten Fördermöglichkeiten. Mehr Infos im aktuellen Beitrag. 

Hohe Zuschüsse für eine neue Heizung, zusätzlich eine Austauschprämie für alte Ölheizungen – du hast sicher schon davon gehört. Und wenn du dich nun fragst, ob und wie du diese attraktiven Förderungen am besten für dich nutzen kannst, solltest du unbedingt weiterlesen. In diesem Beitrag erklären wir dir, warum der Austausch von Ölheizungen gerade jetzt Sinn macht  und im zweiten Teil zeigen wir dir dann die umfassenden Fördermöglichkeiten für dein komplettes Heizsystem. Wir starten mit Schritt 1 und der Frage, warum es sich lohnt, genau jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken und was du beachten solltest.

Die Ölheizung wird zum Auslaufmodell. Denn Öl ist ein fossiler Brennstoff, der dem Klima schadet, wenn er verbrannt wird. Das passt nicht zu den Klimaschutzzielen des Staates. Mit den hohen Fördergeldern sollen deshalb möglichst viele Hauseigentümer dazu animiert werden, ihre Ölheizung auszutauschen und auf das Heizen mit erneuerbaren Energien umzusteigen.

Ölheizung verboten? Austauschpflicht? – Was du dazu wissen musst

Im Neubau dürfen ab 2026 keine Ölheizungen alleine mehr installiert werden. Erlaubt ist nur noch die Installation von regenerativen Systemen oder die Verwendung von Hybridsystemen, die neben Öl auch erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzen.
Wenn du hingegen in deinem Haus jetzt noch eine Ölheizung hast, musst du Austauschpflichten beachten. Diese gelten nach der Energieeinsparverordnung EnEV für alle Öl- und auch Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und noch keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik haben. Das bedeutet zum Beispiel: Eine Ölheizung, die 1991 installiert wurde, muss im Regelfall spätestens 2021 ausgetauscht werden.

Ausnahme für Hauseigentümer: Wenn du als Eigentümer schon seit 1. Februar 2002 in deinem Haus wohnst und dieses maximal zwei Wohnungen hat, bist du von der Austauschpflicht ausgenommen. Wenn du erst später Hauseigentümer geworden bist, greift die Austauschpflicht.

Doch auch ohne Austauschpflicht ist jetzt ein äußerst günstiger Zeitpunkt, deine Ölheizung auszutauschen. Du kannst eine Menge Geld sparen und tust gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt.

Ölheizung austauschen – warum eigentlich jetzt?

Die Bundesregierung hat im Oktober 2019 ein Klimaschutzprogramm beschlossen, mit dem sie ihre Klimaziele für 2030 erreichen will. Eine Maßnahme ist die Verteuerung der fossilen Brennstoffe, eine andere die Förderung klimafreundlicher Heizsysteme im Gebäudebereich. So beteiligt sich der Staat mit bis zu 45 Prozent an den Investitionskosten für den Austausch einer Ölheizung und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Das ist deine Chance, für wenig Geld eine tolle neue Heizung zu bekommen.

Weitere Gründe, die dafür sprechen, es jetzt zu tun:

  • Zum Beispiel, wenn deine Heizung sowieso schon in die Jahre gekommen ist oder größere Wartungsarbeiten anstehen.
  • Selbst wenn deine Ölheizung noch jünger ist, kann es sich lohnen: Günstiger als jetzt wirst du eine moderne und zukunftsfähige Heizungsanlage kaum bekommen.
  • Öl hat als fossiler Brennstoff keine Zukunft, denn die Ressourcen sind endlich und bei der Verbrennung wird das klimaschädliche Treibhausgas CO2 ausgestoßen. Um diese Emissionen möglichst schnell zu reduzieren, führt die Bundesregierung ab 2021 eine jährlich steigende CO2-Bepreisung ein. Dadurch verteuert sich auch das Heizöl mit jedem Jahr.

Hier gibt es die höchsten Förderungen beim Austausch der Ölheizung

Die höchste Förderung, nämlich 45 Prozent Zuschuss auf die Investitionssumme, erhältst du zum Beispiel beim Umstieg von der Ölheizung auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe. Das lohnt sich doppelt. Du sparst damit nämlich auch in Zukunft viel Geld, da als Wärmequelle entweder Luft, Grundwasser oder Erdwärme genutzt werden. All dies sind erneuerbare Energien, die kostenlos zur Verfügung stehen und darüber hinaus keinerlei Emissionen erzeugen. Es gibt somit zwei Gewinner: dich und die Umwelt.

Hier erfährst du mehr zur Funktionsweise von Wärmepumpen
Hier erfährst du mehr zu den Förderungen von Kermi Produkten

Wärmepumpe im Altbau – geht das?

Ölheizung raus – Wärmepumpe rein. Das ist leicht gesagt, aber du fragst dich, ob neue Heizungen wie eine Wärmepumpe überhaupt mit deinem alten Haus klarkommen? Keine Sorge. Eine Nachrüstung von Wärmepumpen ist in den meisten Fällen problemlos möglich. Als ersten Schritt zum Umstieg auf eine umweltfreundliche Wärmeversorgung kannst du zum Beispiel auch einfach dein vorhandenes Heizsystem mit einer Wärmepumpe ergänzen. Auch dieser sogenannte bivalente Betrieb ist förderfähig. Hier kannst du nachlesen, welche Wärmepumpe und welche Betriebsweise sich für dein Haus eignet.

Wusstest Du, dass es die Zuschüsse nicht nur für die neue Anlage gibt, sondern auch für die Beratung, Installation, Inbetriebnahme und sonstige Maßnahmen? Im zweiten Teil des Blogbeitrages erfährst du deshalb, wie du umfassend von den Förderungen profitierst. Denn es ist deutlich mehr drin als „nur“ die Wärmepumpe.

Du möchtest dich gerne ganz von fossilen Brennstoffen verabschieden? Dann schau doch in unserem Blogbeitrag „Energieautark leben – in drei Schritten unabhängig von Stromversorgern und fossilen Brennstoffen“ vorbei.

Teil 2: Meine neue Heizung: Die Kosten teile ich mir mit dem Staat

Hier haben wir dir die wichtigsten Fachbegriffe zum Klimapaket erklärt

18 Antworten

  1. Maria Schwarz
    9. August 2021 at 9:30

    Mir war nicht klar, dass man mit dem Umstieg von der Ölheizung auf eine umweltfreundliche Wärmepumpe einen Zuschuss auf die Investitionssumme von fast der Hälfte bekommt. Ich möchte aufgrund der Umwelt ebenfalls meine Ölheizung austauschen lassen. Hoffentlich finde ich dafür zeitnah einen guten Sanitär-Installateur.

  2. Mariette Stork-Viroulaud
    3. Dezember 2020 at 11:44

    Bei Ölheizungsanlage um die 40 Jahre alt und nicht vorhandener Energieausweis, wer verpflichtet der Eigentümer/Vermieter laut EnEV Heizungsanlage zu erneuern/tauschen ?

  3. Carmen Mose
    9. November 2020 at 18:29

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen Tieftemperatur Ölheizkessel, Baujahr 1991.

    Ist ein Weiterbetrieb nach derzeitiger Rechtslage unbefristet möglich?

    1. Sandra Beutlhauser
      10. November 2020 at 10:06

      Hallo Carmen, im Zweifelsfall bietet es sich immer an, dass du dich mit deinem Schornsteinfeger in Verbindung setzt. Liebe Grüße, Sandra

  4. Bernd Schmidt
    6. November 2020 at 12:23

    Kann ich nach 2025 in Baden-Württemberg eine alte Ölheizung gegen eine neue Ölheizung austauschen (ohne Hybridsystem), wenn ich gleichzeitig eine Sanierungsgutachten zum Austausch Fenster etc. erstellen lasse, für das ich dann mehrere Jahre Zeit für dessen Umsetzung habe? Zumindest bis Ende 2025 sei dies möglich?

    1. Sandra Beutlhauser
      11. November 2020 at 12:21

      Hallo Bernd, danke für deinen Kommentar. Hier wäre es wichtig, dass du diesen Punkt im Vorfeld mit deinem Heizungsbauer bzw. Energieberater klärst. Danke und liebe Grüße, Sandra

  5. Chirilianu Ion Adrian
    26. August 2020 at 16:10

    Hallo, ich tauschen oilheizung mit biogasfernwarme gibt furdas auch umweltpremie?wen ja wieviel? Danke

  6. Rudolf Danter
    2. Juli 2020 at 18:31

    Wäre ja alles ganz in Ordnung, wenn die hohen Gaspreise nicht wären. Ich möchte deshalb bei meiner Ölheizung bleiben.
    Ich bin 72 Jahre alt, da lohnt es sich nichtmehr auf neue Systeme umzusteigen. Umweltfreundlich bin ich zwar, nur finanziell muss diese Umrüstung von den späteren Erben getragen werden.
    Ich besitze das Haus zwar schon seit 1984, selbst bewohne ich es aber erst seit 2013. Spielt dies eine Rolle, wenn das Haus vorher vermietet war, ich poche auf den Bestandsschutz, geht das?

    1. Sandra Beutlhauser
      13. Juli 2020 at 12:36

      Hallo Rudolf, danke für deinen Kommentar. Ein Bestandschutz einer eingebauten Gas- oder Ölheizungsanlage ist gesetzlich nicht vorgesehen.
      Üblicherweise werden bei der jährlichen Wartung der Heizungsanlage die CO²- Emissionen emittierten Schadstoffe (Kohlenstoffmonoxid CO bzw. Rußzahl) und die mit dem warmen Abgas verlorene Heizenergie durch den Schornsteinfeger ermittelt. Solange Ihre Heizungsanlage die gesetzlich vorgeschriebenen Werte erfüllt, müssen Sie die Heizungsanlage nicht tauschen. Wir empfehlen, dass Sie sich direkt mit einem Schornsteinfeger dazu in Verbindung setzten und klären, unter welchen gesetzlichen Vorschriften ein Heizungstausch vorgeschrieben bzw. verpflichtend ist. Liebe Grüße, Sandra

  7. Maggy
    7. Mai 2020 at 22:24

    Was passiert, wenn eine Eigentümergemeinschaft der Austauschpflicht nicht nachkommt?
    (Baujahr 1975)

    1. Sandra Beutlhauser
      8. Mai 2020 at 8:55

      Hallo Maggy, vielen Dank für deinen Kommentar. Grundsätzlich muss die alte Ölheizung nach § 10 EnEV gewisse CO2 Emissionsgrenzwerte einhalten. Das überprüft i.d.R. einmal im Jahr der Schornsteinfeger. Werden diese Werte nicht mehr eingehalten/erfüllt, wird eine Übergangsfrist gesetzt. Liebe Grüße – Sandra

  8. Timo Trauth Fa. Pfeiffer und May
    27. Februar 2020 at 14:09

    Richtig Guter Beitrag von Fa. Kermi wie immer zum Thema Oelkessel Tausch in Waermepumpe

    Bitte Weiter So

    1. Sandra Beutlhauser
      27. Februar 2020 at 14:14

      Hallo Timo, vielen Dank für deinen netten Kommentar. Das freut uns sehr. Liebe Grüße, Sandra

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